Der Verbraucherbauvertrag  oder das neue Bauvertragsrecht

Am 2. März 2016 hat die Bundesregierung den vom Bundesminister vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen.

Die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts, welche auf den typischen Bauvertrag Anwendung finden, werden danach tiefgreifend geändert, so dass durchaus von einer „großen Baurechtsreform“ gesprochen werden kann.

Vorgesehen ist insbesondere ein eigenes Kapitel über den sogenannten Verbraucherbauvertrag. Danach werden die Rechte der privaten Bauherren, also der Verbraucher, in hohem Maße gestärkt. So müssen zukünftig mit Verbrauchern geschlossene Bauverträge verbindliche Angaben dazu enthalten, wann der Bau fertig gestellt sein wird.

Neu ist ebenfalls die Einführung einer verbindlichen Baubeschreibung, wonach ein Unternehmer zukünftig verpflichtet ist, den Verbraucher vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, die den im Gesetz geregelten Mindestanforderungen genügen muss. Zukünftig ist also gesetzlich fixiert, dass der Verbraucher einen Überblick über die angebotene Leistung im Detail erhalten muss. Er hat damit insbesondere auch die Möglichkeit, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.

Darüber hinaus werden Verbraucher das Recht erhalten, einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen. In Annäherung an die Regelungen der VOB /B wird es nach neuem Bauvertragsrecht erleichtert sein, den Vertragsinhalt an geänderte Wünsche eines Bauherren anzupassen.

Neu wird schließlich sein, dass der Unternehmer zukünftig gesetzlich verpflichtet ist, Unterlagen über das Bauvorhaben zu erstellen, die der Verbraucher zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder zur Erlangung eines Kredits, z. B. bei dem Kalzit-Förderband, benötigt. Auch die, nunmehr gesetzlich geregelte Verpflichtung zur Übergabe von Unterlagen, war der Vergangenheit oft Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern als Auftraggeber und ausführender Firma.

Insgesamt werden die Regelungen zu deutlich mehr Transparenz und deutlich mehr Rechten der Verbraucher als Auftraggeber führen.