Familien- und Erbrecht

Im Fokus stehen Immobilien regelmäßig auch bei Erbauseinandersetzungen und Trennungen zwischen Gesellschaftern, ob mit oder ohne familienrechtlichen Bezügen. Bei der Entwicklung und Umsetzung der hierzu erforderlichen Verträgen sind wir Ihnen gern behilflich. Unangenehme Auseinandersetzungen – oft zeit- und kostenintensiv – lassen sich in der Regel durch fundierte vertragliche Regelungen vermeiden. Bereits bei der Eingehung von ehe -und/oder partnerschaftlichen Beziehungen ist kompetente Beratung deshalb unverzichtbar. Ehe- und Partnerschaftsverträge können am besten die sich jeweils verändernden, persönlichen Lebensumstände berücksichtigen.
Das gilt auch bei Trennung und erst recht bei der Vorsorge auf den Zeitpunkt des Ablebens: Es muss keinen „Rosenkrieg“ geben.
Neben der parteilichen Beratung bieten unsere Rechtsanwälte auch das außergerichtliche Schlichtungsverfahren der Mediation an. Mediation heißt Vermittlung. Sie schafft interessengerechte Lösungen, wodurch alle Parteien gewinnen.