Mietrecht

Immobilien werden häufig im Rahmen von Mietverträgen an Dritte – private oder gewerbliche – überlassen. Dies birgt natürlich Risiken und sehr häufig auch Anlass zu außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien. Hier können Sie auf die umfangreichen Erfahrungen unserer Rechtsanwälte bei der Vertretung von Mietern, Eigentümergemeinschaften und Verwaltungsgesellschaften zurückgreifen. Dies unabhängig davon, ob Sie einen schnellen und effizienten Forderungseinzug wünschen, oder ob es sich um Probleme zwischen den Eigentümern von Wohn- und Ferienanlagen untereinander oder um Streitigkeiten zwischen Eigentümern und dem Verwalter handelt.