Öffentliches Baurecht
Oft wird eine anwaltliche Vertretung bereits im Rahmen von Baugenehmigungs- oder anderen Verwaltungsverfahren erforderlich. So etwa wenn eine Baugenehmigung nicht oder nicht wie beantragt erteilt wird. Oder wenn etwa ein (oft neuer) Nachbar ein Bauvorhaben realisiert, welches bestehende nachbarrechtliche Interessen beeinträchtigt. In Betracht kommt hier z.B. die Errichtung baulicher Anlagen wie Garagen, Wohnhäuser oder Windkraftanlagen.
Auch andere Verwaltungsverfahren, wie z.B. für Beiträge und Gebühren, welche für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung erhoben werden, gehören zu unseren Spezialgebieten.