Privates Baurecht
Probleme ergeben sich oft bereits im Rahmen des Grundstückskaufvertrags sowie beim Abschluss von Bauverträgen. Da kaum ein Bauvorhaben technisch mangelfrei ist, erst nach Fälligkeitsregelungen und Verzug realisiert wird, ist eine interessengerechte Risikoverteilung in den zugrunde liegenden Grundstücks- und Bauverträgen Voraussetzung für eine effiziente Realisierung von Bauvorhaben.
Das Vereinbaren von Fertigstellungsfristen und interessengerechten Fälligkeitsregelungen für den Werklohn, ja auch das Vereinbaren von pauschalisierten Vertragsstrafen für den Fall des Verzugs einer Vertragspartei gehören zu einer richtigen Vertragsgestaltung.
Die vernünftige und rechtssichere Gestaltung von Verträgen ist schließlich auch ausschlaggebend für den Erfolg oder Misserfolg im Rahmen der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen. Auch in diesen Verfahren stehen Ihnen unsere Partner mit Rat und Tat zur Seite.