Verwaltungsrecht

Bereits seit dem Jahre 2001 stellt das Verwaltungsrecht einen wesentlichen Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Wolter dar. Bereits seit dieser Zeit berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wolter eine Vielzahl von Gemeinden, Ämtern, Verbänden und Vereinen. Inhalt der Mandate sind zumeist Fragen des Kommunal- oder Kommunalabgabenrechts oder des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

Hoheitsträger und Eigentümer von Grundstücken beschäftigen oftmals Probleme rund um die Erhebung von Beiträgen und Gebühren.

Auftraggeber unserer Kanzlei sind auch Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, wenn es um Fragen der Zeugniserteilung, Prüfungsanfechtung, Versetzung, Besoldung oder Pension geht.